Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Plattform BSTAGE · Stand: 19. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform BSTAGE unter bstage.studio zwischen der BSTAGE UG (haftungsbeschränkt) i. G., Unterer Ahlenbergweg 39a, 58313 Herdecke (im Folgenden „Anbieterin“), und ihren Kund:innen.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB – natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, etwa Veranstalter:innen, Booking-Agenturen und Künstler:innen. Mit der Registrierung bestätigen Kund:innen, als Unternehmer:in zu handeln. Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen
- BSTAGE ist eine webbasierte Plattform für Booking und Eventmanagement. Mit einem Konto lassen sich ein oder mehrere Arbeitsbereiche nutzen: Event, Agentur und Künstler:in.
- Der Funktionsumfang richtet sich nach dem je Bereich gewählten Tarif (§ 4) und der Leistungsbeschreibung auf bstage.studio zum Zeitpunkt der Buchung. Funktionen, die ein Tarif nicht enthält, bleiben in der Navigation erreichbar: Bereits erfasste Daten lassen sich dort lesen, Neues lässt sich weder anlegen noch bearbeiten. Sind dort noch keine eigenen Daten erfasst, zeigt die Plattform als solche gekennzeichnete Beispielinhalte, die sich weder bearbeiten noch verwenden lassen.
- Die Anbieterin entwickelt BSTAGE fort. Sie darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt und die Änderung den Kund:innen zumutbar ist.
- BSTAGE stellt Werkzeuge für Anfragen, Verträge, Rechnungen und die Planung von Events bereit. Die Plattform wickelt keine Zahlungen zwischen Nutzer:innen ab und verkauft keine Tickets.
§ 3 Registrierung und Konto
- Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein und aktuell gehalten werden.
- Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag für den gewählten Bereich im Tarif Free zustande. Kostenpflichtige Tarife werden in der Plattform gebucht. Während der Beta-Phase gilt ergänzend § 5a.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, informieren Kund:innen die Anbieterin unverzüglich. Die Anbieterin empfiehlt die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
§ 4 Tarife und Preise
- Jeder Arbeitsbereich wird in einem der Tarife Free, Basic oder Pro geführt und separat abgerechnet. Nutzt ein Konto mehrere Bereiche in kostenpflichtigen Tarifen, fällt das Entgelt für jeden dieser Bereiche an.
- Es gelten die Preise der Preisübersicht auf bstage.studio zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Im Bereich Agentur fällt neben der Grundgebühr ein Entgelt je aktiver Künstler:in im Roster an, deren Künstleranteil die Agentur übernimmt. Für Künstler:innen, die ihren Anteil selbst zahlen, fällt bei der Agentur kein Entgelt an. Im Tarif Basic sind höchstens sieben aktive Künstler:innen möglich, gleich wer ihren Anteil zahlt. Ein Wechsel von Pro zu Basic setzt voraus, dass höchstens sieben Künstler:innen aktiv sind; weitere sind vorher aus dem Roster zu entfernen. Archivierte Künstler:innen verursachen kein Entgelt.
- Wer den Künstleranteil zahlt, wählt die Agentur bei der Einladung für jede Künstler:in: Sie übernimmt ihn, oder die Künstler:in zahlt ihn selbst. Eine spätere Umstellung wird erst wirksam, wenn die Künstler:in ihr zustimmt; bis dahin gilt die bisherige Regelung.
- Einer Agentur beitreten kann nur, wer für den eigenen Künstler-Bereich den Tarif Basic oder Pro gebucht hat; die Testphase (§ 5) genügt nicht. Das gilt auch, wenn die Agentur den Künstleranteil übernimmt.
- Künstler:innen, die dem Roster einer Agentur angehören, erhalten für ihren Künstler-Bereich den Tarif Pro. Übernimmt die Agentur den Künstleranteil, trägt sie das Entgelt nach Absatz 3, und die Künstler:in zahlt dafür nichts. Zahlt die Künstler:in ihren Anteil selbst, zahlt sie für den Tarif Pro den Preis für Künstler:innen in einer Agentur laut Preisübersicht. Ein eigenes kostenpflichtiges Abonnement der Künstler:in ruht in dieser Zeit und läuft nach dem Austritt aus der Agentur weiter. Nach dem Austritt behält die Künstler:in den Tarif Pro bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums der Agentur. Den Tarif Pro über die Agentur und den Preis für Künstler:innen in einer Agentur gibt es nur, solange die Agentur selbst den Tarif Basic oder Pro nutzt, auch in ihrer Testphase. Wird die Agentur im Tarif Free weitergeführt, gilt für die Künstler:in sofort wieder ihr eigener Tarif zum regulären Preis, und ein ruhendes Abonnement läuft wieder an; die Mitgliedschaft im Roster bleibt bestehen. Bucht die Agentur erneut Basic oder Pro, erhalten die Künstler:innen in ihrem Roster wieder den Tarif Pro.
- Die Agentur behält ihren Tarif auch dann, wenn keine Künstler:in mehr aktiv ist.
§ 5 Testphase
- Für jeden Bereich kann der Tarif Pro einmalig 14 Tage kostenlos genutzt werden.
- Die Testphase endet automatisch. Wird währenddessen kein kostenpflichtiger Tarif gebucht, wird der Bereich im Tarif Free weitergeführt. Durch die Testphase entsteht keine Zahlungspflicht; sie verlängert sich nicht in einen kostenpflichtigen Tarif.
§ 5a Beta-Phase
- Bis zum offiziellen Start betreibt die Anbieterin BSTAGE als Beta-Version (Beta-Phase). Den offiziellen Start und damit das Ende der Beta-Phase legt die Anbieterin fest; sie teilt ihn den Betatester:innen per E-Mail mit.
- Während der Beta-Phase setzt die Nutzung der Plattform eine Freigabe durch die Anbieterin voraus. Nach der Registrierung bewerben sich Kund:innen mit kurzen Angaben zu ihrer Person oder ihrem Unternehmen; die Anbieterin wählt die Betatester:innen nach eigenem Ermessen aus. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Bewerbungen, die die Anbieterin nicht freigibt, setzt sie auf eine Warteliste; Konten auf der Warteliste werden spätestens zum offiziellen Start freigeschaltet. Ohne Bewerbung freigegeben wird, wer sich mit einem gültigen Einladungscode der Anbieterin registriert oder als Künstler:in ohne bestehendes Konto von einer Agentur oder Veranstalter:in über die Plattform eingeladen wurde und das für sie angelegte Profil über diese Einladung übernimmt. Bis zur Freigabe sind nur die Bewerbung, die Verwaltung des Kontos, der Datenexport und die Löschung des Kontos möglich.
- Die Nutzung ist während der Beta-Phase kostenlos. Die Plattform kann in dieser Zeit Fehler enthalten. Verfügbarkeit und Funktionsumfang sind nicht zugesagt; Funktionen können sich ändern, wegfallen oder vorübergehend nicht erreichbar sein. § 12 bleibt unberührt.
- Freigegebene Betatester:innen erhalten verbindlich die folgenden Vorteile, und zwar für alle Bereiche ihres Kontos, auch für später hinzukommende: den Tarif Pro kostenlos bis zum offiziellen Start; ab dem offiziellen Start sechs weitere Monate den Tarif Pro kostenlos; im Anschluss für drei Monate 50 % Rabatt auf den regulären Preis eines dann gebuchten kostenpflichtigen Tarifs laut Preisübersicht. Im Bereich Agentur entfällt während der kostenlosen Nutzung auch das Entgelt je Künstler:in nach § 4 Abs. 3. Eine Testphase nach § 5 entfällt in dieser Zeit.
- Nach Ablauf der kostenlosen Nutzung wird jeder Bereich im zuvor gebuchten Tarif weitergeführt, ohne gebuchten Tarif im Tarif Free. Eine Zahlungspflicht entsteht nur, wenn Kund:innen einen kostenpflichtigen Tarif buchen. Die Anbieterin erinnert 14 Tage vor dem Ende der kostenlosen Nutzung per E-Mail daran.
- Nach dem offiziellen Start ist die Registrierung ohne Bewerbung möglich. Die Vorteile nach Absatz 4 erhalten nur Kund:innen, die bis dahin als Betatester:innen freigegeben wurden. Konten auf der Warteliste und bis dahin offene Bewerbungen werden zum offiziellen Start ohne diese Vorteile freigeschaltet; die Anbieterin benachrichtigt sie per E-Mail.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Der Tarif Free läuft auf unbestimmte Zeit. Kund:innen können ihn jederzeit durch Löschung des Kontos beenden.
- Kostenpflichtige Tarife werden mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise gebucht. Die Laufzeit beträgt einen Monat beziehungsweise zwölf Monate ab Buchung und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn nicht vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
- Kund:innen können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, in der Plattform oder in Textform. Nach Ende der Laufzeit wird der Bereich im Tarif Free weitergeführt.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn Kund:innen trotz Mahnung mit fälligen Entgelten in Verzug sind oder wiederholt oder schwerwiegend gegen § 8 verstoßen.
§ 7 Zahlung
- Entgelte sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die verfügbaren Zahlungsarten werden bei der Buchung angezeigt. Rechnungen stellt die Anbieterin elektronisch bereit.
- Geraten Kund:innen in Zahlungsverzug, kann die Anbieterin den betroffenen Bereich nach Mahnung mit angemessener Frist in den Tarif Free zurückstufen.
§ 8 Pflichten der Kund:innen
- Kund:innen nutzen BSTAGE im Rahmen der geltenden Gesetze. Untersagt sind insbesondere Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, beleidigend, diskriminierend oder strafbar sind, sowie unerwünschte Werbung.
- Kund:innen sind für die Inhalte und Daten verantwortlich, die sie einstellen – auch für personenbezogene Daten Dritter wie Gästelisten, Personal oder Kontaktpersonen. Sie stellen sicher, dass sie diese Daten verarbeiten und in BSTAGE eingeben dürfen.
- Untersagt sind Eingriffe in die technische Funktion, das Umgehen von Sicherheits- oder Tarifbeschränkungen und automatisierte Abrufe außerhalb freigegebener Schnittstellen.
- Für die inhaltliche, rechtliche und steuerliche Richtigkeit von Verträgen und Rechnungen, die sie mit BSTAGE erstellen, sind Kund:innen selbst verantwortlich. Vorlagen der Plattform ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 9 Inhalte, Sichtbarkeit und Moderation
- Rechte an eingestellten Inhalten verbleiben bei den Kund:innen. Sie räumen der Anbieterin für die Dauer des Vertrags das einfache Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und im gewählten Umfang öffentlich zugänglich zu machen, soweit das für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.
- Welche Profile, Verfügbarkeiten und Beiträge öffentlich sichtbar sind, legen die Kund:innen in den Einstellungen fest.
- Inhalte lassen sich über die Meldefunktion melden. Die Anbieterin prüft Meldungen und kann rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte verbergen oder entfernen und Konten sperren. Betroffene werden über die Entscheidung und ihre Gründe informiert, soweit die Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) dies vorsieht.
§ 10 Verträge zwischen Nutzer:innen
Anfragen, Angebote, Bewerbungen, Verträge und Rechnungen, die über BSTAGE zwischen Veranstalter:innen, Agenturen und Künstler:innen entstehen, begründen Rechtsbeziehungen ausschließlich zwischen diesen Beteiligten. Die Anbieterin wird nicht Vertragspartei und schuldet nicht deren Erfüllung.
§ 11 Verfügbarkeit
- Die Anbieterin stellt BSTAGE im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren bereit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schuldet sie nicht.
- Wartungsarbeiten, die zu längeren Unterbrechungen führen, kündigt die Anbieterin nach Möglichkeit vorab an.
§ 12 Haftung
- Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund:innen regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch die Kund:innen – etwa über die Exportfunktionen der Plattform – entstanden wäre.
- Im Tarif Free, während der Testphase und während der kostenlosen Nutzung nach § 5a haftet die Anbieterin abweichend von Absatz 2 nicht für leichte Fahrlässigkeit; Absatz 1 bleibt unberührt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung.
- Soweit Kund:innen in BSTAGE personenbezogene Daten Dritter verarbeiten, handelt die Anbieterin als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO. Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit Annahme dieser AGB Vertragsbestandteil wird.
§ 14 Vertragsende und Daten
- Mit Löschung des Kontos löscht die Anbieterin die Konto- und Profildaten der Kund:innen. Inhalte der Arbeitsbereiche – Events, Bookings, Verträge, Rechnungen, Nachrichten und Dateien – bleiben gespeichert, weil Geschäftspartner:innen der Kund:innen mit ihnen weiterarbeiten. Nachrichten in Chats und Booking-Verläufen löscht die Anbieterin unabhängig davon drei Jahre nach der letzten Nachricht des jeweiligen Verlaufs. Kund:innen können Inhalte vorher selbst löschen oder ihre Löschung nach Vertragsende in Textform verlangen; die Anbieterin löscht sie dann innerhalb von 30 Tagen, soweit sie nicht zugleich Geschäftspartner:innen zugeordnet sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Daten, die Kund:innen selbst aufbewahren müssen – etwa eigene Rechnungen und Verträge –, exportieren sie vor der Löschung. Der Export in den Kontoeinstellungen enthält alle Daten und Dateien des Kontos.
- Wird ein Bereich in einem Tarif mit geringerem Umfang weitergeführt – nach Ende der Testphase (§ 5), nach Kündigung (§ 6) oder nach Zurückstufung wegen Zahlungsverzugs (§ 7) –, bleiben bereits erfasste Daten erhalten und lesbar. In Funktionen, die der neue Tarif nicht enthält, lässt sich bis zu einem erneuten Upgrade nichts anlegen oder bearbeiten (§ 2). Der Export in den Kontoeinstellungen bleibt jederzeit möglich.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt – etwa eine geänderte Rechtslage oder neue Funktionen – und die Änderung die Kund:innen nicht unangemessen benachteiligt.
- Änderungen teilt die Anbieterin mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widersprechen Kund:innen nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist die Mitteilung ausdrücklich hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
- Preisänderungen für laufende kostenpflichtige Tarife gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum und berechtigen die Kund:innen zur Kündigung zu diesem Zeitpunkt.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin in Herdecke. Die Anbieterin kann Kund:innen auch an deren allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.